Neubildung Lunge
Neubildungen der Lunge und des Lungenfells sollten grundsätzlich diagnostisch abgeklärt werden. Die Unterscheidung zwischen gutartigen und bösartigen Neubildungen ist häufig schwierig und erfordert die Entnahme von Gewebeproben (Biopsie).
Unter den bösartigen Neubildungen (Tumore) der Lunge und des Brustkorbs ist Lungenkrebs am häufigsten verteten. Des Weiteren sind beispielsweise Sarkome (ausgehend vom Stütz- oder Bindegewebe), Thymome und Lymphome (Lymphdrüsenkrebs) zu nennen. Darüber hinaus sind in der Lunge häufig Ableger von anderen Krebsarten wie Dickdarmkrebs, Brustkrebs oder Nierenzellkrebs zu finden.
Einteilung des Lungenkrebses
- Nichtkleinzellige Lungenkarzinome (NSCLC = non-small cell lung carcinoma) machen etwa 80 Prozent aller Lungenkrebs-Fälle aus. Hierbei wird unterschieden zwischen:
– Adenokarzinom
– Plattenepithelkarzinom
– Grosszellige Karzinome
– Gemischte und andere seltene Typen - Kleinzelliges Lungenkarzinom («Kleinzeller»; SCLC = small cell lung cancer): etwa 15 Prozent aller Lungenkrebsfälle)
- Seltene Arten von Lungenkrebs, zum Beispiel Karzinoid
Das Lungenkarzinom
Das Lungenkarzinom ist eine der weltweit am häufigsten diagnostizierten Tumorerkrankungen (etwa 12 Prozent aller bösartigen Tumoren). Die Hauptursache ist das Rauchen, das für etwa 80 bis 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle verantwortlich ist. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist bei Raucherinnen und Rauchern bis zu 60-fach höher als bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Es steigt mit der Anzahl gerauchter Zigaretten und Raucherjahren an.
Lungenkrebs, insbesondere Adenokarzinome, können sich jedoch auch bei Nichtraucher:innen entwickeln. Weitere Ursachen für die Entwicklung von Lungenkrebs sind das radioaktive Gas Radon sowie Asbest, polyzyklische Kohlenwasserstoffe, Chrom, Nickel und andere.
Körperliche Beschwerden
Hinsichtlich körperlicher Beschwerden ist zu vermerken, dass diese leider selten und unspezifisch auftreten. Es gibt kein verlässliches Frühzeichen. Andererseits sollte jeder Husten, der länger als drei Wochen anhält, durch den Hausarzt oder die Hausärztin weiter abgeklärt werden.